Operationen an der Hand

In der Hand- und Fußchirurgie steht uns ein umfassendes Behandlungskonzept von nicht operativen Möglichkeiten zur Verfügung. Falls diese nicht ausreichend sind oder keinen Erfolg versprechen, sind operative Eingriffe möglich. Diese werden individuell auf die jeweilige Gesamtsituation des Patienten angepasst.

  • Arthrosen der Gelenke der Hand einschließlich des Handgelenkes
  • Verletzungen und Verletzungsfolgen einschließlich Frakturen der Handwurzelknochen , körpernaher Speichenbruch, Falschgelenkbildung
  • Dupytrensche Kontraktur
  • Gelenkeinsteifungen
  • Verletzungen und degenerative Zermürbung des Handgelenksmeniskus (Handgelenksarthroskopie)
  • Ganglien (Überbeine)
  • Sehnenfacheinengungen (z. B. schnellender Finger)
  • Tennis- und Golferellenbogen
  • Kompressionssyndrome von Nerven (z. B. Karpaltunnelsyndrom, Sulcus ulnaris Syndrom einschließlich endoskopischer Methoden)

Die Behandlung von peripheren Nerveneinengungen an der oberen wie auch an der unteren Extremität gehört ebenfalls zum Spektrum der Handchirurgie. Abhängig von der Lokalisation kommen offene aber auch endoskopische Verfahren zum Einsatz, abhängig von der individuellen Situation.

Der Mittelnerv (Nervus medianus) verläuft im Bereich des Handgelenkes durch den Handwurzelkanal (Karpalkanal) gemeinsam mit den Beugesehnen der Finger. Dieser Kanal wird streckseitig durch die Handwurzelknochen begrenzt, beugeseitig durch ein straffes Bindegewebsband, das sog. Karpalband. Kommt es zu einer Gewebsvermehrung in diesem Kanal wird der Mittelnerv eingeengt. Es resultieren typische nächtliche Beschwerden mit Schmerzen und Gefühlsstörungen des Daumens, Zeige- und Mittelfinger bis Ringfinder, die bis in die Schulter ausstrahlen können. Durch Messung der Nervenleitung kann der Nervenarzt die Diagnose sichern. Leichtere Fälle werden durch Schonung behandelt, bei deutlicher Einengung des Medianusnerven ist die operative Befreiung angezeigt. Es kann offen oder endoskopisch operiert werden. Die für Ihren Fall bessere Methode wird im Einzelfall durch den behandelnden Arzt festgelegt.

Die Arbeitsunfähigkeitszeit, je nach beruflicher Belastung, beträgt zwischen 4 und 6 Wochen.


Eine weitere Sehnenscheidenenge zeigt sich häufig an den Strecksehnen des Daumenstrahles hinter der handgelenknahen Speiche, hier ist die Behandlung der Wahl die Spaltung des ersten Strecksehnenfaches. Der Heilverlauf beträgt hier regelhaft 1 Wochen.

Bei einem Ganglion (Überbein) handelt sich um eine Aussackung der Gelenkskapsel, die mit einer gelartigen Flüssigkeit gefüllt ist und typischerweise am Handgelenk entsteht. Bei Empfindungsstörungen oder Schmerzen erfolgt die operative Entfernung über einen kleinen Schnitt, in einzelnen Fällen ist auch eine arthroskopische Entfernung möglich. Die Nachbehandlung ist meist innerhalb von zwei Wochen erledigt.

Bei der Daumensattelgelenkarthrose (= Rhizarthrose) kommt es in fortgeschrittenen Stadien zu konservativ nicht beherrschbaren Schmerzen, oft Dauerschmerzen des Gelenkes verbunden mit einer Kraftlosigkeit der Hand. Hier ist eine operative Wiederherstellung eines schmerzfreien Greifens notwendig. Als goldener Standard gilt die sog. Resektionsarthroplastik, bei der ein Handwurzelknochen, das große Vieleckbein, entfernt wird. Der Daumenstrahl wird hierbei durch eine Sehnenschlinge stabilisiert, so dass ein bewegliches Ersatzgelenk resultiert. Nach einer 6 wöchigen Ruhigstellungsphase erfolgt der zunehmende Einsatz der Hand im Alltag, wobei eine Schmerzhaftigkeit bis zu einem halben Jahr unter Belastung noch auftreten kann. Die Dauer der Arbeitsunfähigkeit hängt stark von der Tätigkeit ab und liegt deshalb zwischen 6 und 16 Wochen.

Bei erhaltenem Bandapparat geringer Deformierung ist die Versorgung mit neuartigen Kunstgelenken (Prothesen z.B. aus Pyrocarbon) möglich. Hier müssen im Einzelfall die verschiedenen Möglichkeiten und ihre Erfolgsaussichten besprochen werden. Das passende Verfahren werden wir gern im Sprechstundengespräch mit Ihnen auswählen

Bei Arthrosen der Fingerendgelenke und entsprechenden Schmerzen kommt operativ häufig nur die Versteifung des betroffenen Gelenkes in Frage. Hierdurch kann eine Schmerzfreiheit erzielt werden bei einer nicht beeinträchtigten Funktion der Hand. Nach der Operation ist eine äußere Schienung für 6 Wochen notwendig bis zu knöchernen Durchbauung.

In ausgewählten Fällen kann an den Fingergelenken (Grund-, Mittel-, Endgelenke) durch eine Denervation (Durchtrennung von schmerzvermittelnden Nerven) die Gelenkfunktion erhalten werden.

Am Fingergrund- und Mittelgelenk ist bei erhaltenem Bandapparat die Versorgung mit einem Kunstgelenk (Endoprothese) möglich. Es können Prothesenmodelle aus Silikon, Metall oder Pyrocarbon verwendet werden, diese werden passend zum jeweiligen Patienten ausgewählt.

Mit einer Prothese lassen sich die Schmerzen vermindern und die Beweglichkeit kann in der Regel erhalten oder sogar verbessert werden. Der Heilverlauf beträgt in der Regel 2-3 Monate. Die Arbeitsunfähigkeit hängt von der Tätigkeit ab und liegt zwischen 2 und 6 Wochen.

Arthrosen des Handgelenkes können bei noch guter Funktion mit einer Denervation behandelt werden. Ist diese nicht erfolgversprechend kann in vielen Fällen eine Teilversteifung des Handgelenkes erfolgen, die eine Restbeweglichkeit erhält bei Wiederherstellung der Belastbarkeit des Handgelenkes und der Handkraft.

Die Dauer der Arbeitsunfähigkeit nach erfolgter Denervation beträgt 1 – 3 Wochen, nach versteifenden Operationen bei handwerklichen Tätigkeiten bis zu 3 - 4 Monaten.

Als Erkrankung des Bindegewebes zählt die Dupuytren-Erkrankung bei der eine Strang- und Knotenbildung einer Bindegewebsplatte (sog. Palmaraponeurose) in der Hohlhand auftritt, in deren Folge es oft zu Einbeugungen von Fingergelenken kommt, die unbehandelt zu einer zunehmenden Beeinträchtigung der Handfunktion führen kann.

Die Dupuytrenische Erkrankung ist nicht ausheilbar und trotz Operation mit einer relativ hohen Rezidivrate behaftet. Über den richtigen Zeitpunkt sollte ein erfahrener Handchirurg zu Rate gezogen werden, der die Operation mit Vergrößerungstechniken (Lupenbrille) vornehmen kann zur sicheren Schonung von Blutgefäßen und Nerven. Hierbei werden über geeignete Hautschnitte das veränderte Bindegewebe freigelegt und entfernt.

Zur Aufrechterhaltung des Operationsergebnisses ist im Anschluss an eine 1 bis 2 tägige Kompressiosverbandanlage eine intensive Krankengymnastik, manchmal ergänzt durch eine Schienenbehandlung notwendig. Mit einer Behandlungsdauer von 6 bis 12 Wochen ist zu rechnen.

Auch am Handgelenk können viele Erkrankungen durch eine minimalinvasive Arthroskopie behandelt werden. Wie im Kniegelenk gibt es auch im Handgelenk einen Meniskus, der ellenseitig zwischen Ellenkopf und Handwurzelreihe liegt. Dieser kann durch Verletzungen einreißen aber auch einer Zermürbung im Laufe des Lebens unterliegen. Hier ist in ausgewählten Fällen eine Naht, häufiger jedoch eine Teilentfernung zur Behandlung arthroskopisch notwendig. Beginnende Arthrosen können ebenso wie Bandverletzungen sicher diagnostiziert und zum Teil behandelt werden. Beim Rheumatiker kann die Gelenkbinnenhaut in Frühstadien komplett entfernt werden um eine Gelenkzerstörung zu vermeiden.

Die Arbeitsunfähigkeit hängt von der Tätigkeit ab und liegt zwischen 2 und 6 Wochen.

Arthroskopie verstehen

Ihre Hand-Spezialisten

Dr. med. Thomas Pausch

Dr. med. Thomas Pausch

Thomas Rebel

Thomas Rebele

Orthopädische
Schmerztherapie

Starke Wirbelsäulenschmerzen, die auch nach einigen Tagen nicht wieder verschwinden, deuten unter Umständen auf ein erstes Problem hin

Konservative
Therapieverfahren

Chirotherapie / Manuelle Therapie, Eigenbluttherapie mit PrÜ (Platet riched Plasma, Extrakorporale Stoßwellen, Akupunktur