Dieses Syndrom gehört zu den sogenannten Engpass-Syndromen. Es wird durch Einschnürungen oder Verwachsungen am Durchtrittspunkt der Nerven am Ellenbogen hervorgerufen. Die Engstelle wird durch einen kleinen Hautschnitt freigelegt und der Nerv befreit. Die Heilungszeit beträgt in den meisten Fällen 4 Wochen.
Am Ellenbogen treten bei einseitiger, übermäßiger oder falscher Belastung unter Umständen entzündlich-degenerative Veränderungen der Sehnenansätze der Unterarmmuskulatur auf, die zu anhaltenden starken Schmerzen führen können. In manchen Fällen bleibt die Behandlung mit z.B. Physiotherapie, Bandage, Stoßwellenbehandlung und 2 – 3-maligen Injektionen ohne anhaltenden Erfolg. Hier kommt die Einkerbung der veränderten Sehnen und Denervierung des Knochenansatzes über einen kleinen Hautschnitt in Frage. Der Ellenbogen darf nach dem Eingriff etwa 10 Tage nicht voll bewegt werden, der Arm wird vorübergehend in einer Schiene ruhiggestellt. Anschließend erfolgt die krankengymnastische Beübung.
Je nach Arbeitsbelastung beträgt die Krankschreibungsdauer 2 – 8 Wochen.
Ist mit konservativen Behandlungen wie Krankengymnastik, Bandagen und Orthesen keine ausreichende Besserung möglich, kann mit einer Operation oft eine Verbesserung der Beweglichkeit und Schmerzreduktion erreicht werden. Hier kann in vielen Fällen arthroskopisch oder minimalinvasiv vorgegangen werden. Im Rahmen einer Arthroskopie kann das Ellenbogengelenke über kleine, wenige Millimeter große Einstiche behandelt werden.
Je nach Befund muss dann über das genaue OP-Verfahren entschieden werden. Häufig angewendet wird z.B. eine Knorpelglättung, die Entfernung von Knochenanbauten oder freien Gelenkkörpern, Lösung von Vernarbungen und die Entfernung von entzündeter Gelenkinnenhaut. Wie auch am Knie oder Sprunggelenk kann in speziellen Fällen auch ein Knorpelersatzverfahren angewendet werden. Die Art und Dauer der Nachbehandlung hängt jeweils vom Befund, der notwendigen Operation und der Tätigkeit ab. Nach dem meist ambulanten Eingriff muss das Gelenk umgehend wieder voll bewegt werden, hier werden Sie durch Krankengymnastik unterstützt.
Die Arbeitsunfähigkeitsdauer hängt stark von der Art der Operation und der Tätigkeit ab. Im Büro fallen Sie wenigen Tagen bei arthroskopischen Eingriffen aus, körperlich schwer arbeitende Patienten teilweise auch 6 Wochen oder länger bei Knorpelersatz.
Die lange Bizepssehne setzt mitten im Schultergelenk an. Wenn an der Aufhängung Einrisse entstehen oder die Sehne im Gelenk verrutscht, kann dies zu anhaltenden Schmerzen und Folgeschäden im Gelenk führen. Die geschädigte Bizepssehne wird bei der Arthroskopie etwas gekürzt und am Oberarmkopf mit einer speziellen Ankernaht befestigt.
Nach der Operation darf der Bizepsmuskel 6 Wochen lang nicht stark angespannt werden. Die Schulter kann in dieser Zeit aber im schmerzfreien Bereich bewegt werden. Die Arbeitsunfähigkeit beträgt je nach beruflicher Belastung zwischen 2 und 12 Wochen.
Nach Unfällen mit Bandverletzungen kann in der Regel eine direkte Bandnaht innerhalb der ersten beiden Wochen mit Erfolg durchgeführt werden, in manchen Fällen wird diese durch ein Kunstband zusätzlich verstärkt.
Auch bei älteren Verletzungen oder bei chronischer Überbelastung kann eine Instabilität des Ellenbogens auftreten. Bleiben Behandlungen mit z.B. Physiotherapie, Bandagen und Orthesen erfolglos, kann eine operative Stabilisierung durchgeführt werden. Hier ist eine Rekonstruktion des Bandapparates, wie sie vom Kniegelenk bekannt ist, erforderlich. Der Ersatz des geschädigten Bandes wird mit einem Sehnenstreifen einer Arm- oder Beinsehne durchgeführt. An der Entnahmestelle verbleiben keine Funktionseinschränkungen.
Der Ellenbogen wird nach der Operation durch eine Orthese geschützt. Das Gelenk muss umgehend wieder unter krankengymnastischer Anleitung bewegt werden. Je nach beruflicher Belastung beträgt die Arbeitsunfähigkeit zwischen 3 und 12 Wochen..
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