Am oberen Sprunggelenk dominieren die arthroskopischen Operationen. Hier können störende Vernarbungen der Gelenkinnenhaut bzw. der Gelenkkapsel ebenso wie störende Knochenanbauten oder freie Gelenkkörper minimalinvasiv entfernt werden. Eine arthroskopische Knorpelglättung ist möglich.
Band- und Knochenverletzungen oder der Ersatz komplett gerissener Außenbänder ist nur selten erforderlich. Bei erheblicher Instabilität erfolgt der Eingriff über einen kleinen Hautschnitt. Die Entlastungszeit und die Arbeitsunfähigkeitsdauer hängen vom durchgeführten Eingriff ab. Ein Bruch des Innen- oder Außenknöchels muss, wenn er instabil oder verschoben ist, operativ versorgt werden. Die Nachbehandlung variiert je nach Art des Bruches.
Bereits bei jungen Menschen finden sich Schäden der Gleitflächen des Sprunggelenkes, die man als Knorpelschäden bezeichnet. Häufig ist die Innenseite des Sprungbeines betroffen, aber auch die Außenseite kann bereits in jungen Jahren erhebliche Knorpelschäden aufweisen. Die Ursache ist entweder genetisch vorbestimmt oder Folge von Verletzungen des Gelenkes, z.B. bei Stürzen, Außen- oder Innenbandriß. Mit zunehmendem Ausmaß der Knorpelschäden treten auch Veränderungen der knöchernen Tragflächen des Gelenkes auf. Hier spricht man von Arthrose. Oberflächliche Knorpelschäden werden arthroskopisch sparsam geglättet, lose Knorpelteile werden entfernt. Eine wirklich glatte Oberfläche kann dadurch nicht wieder erreicht werden. Knochenanbauten werden entfernt.
Vollbelastung ist meist nach einigen Tagen wieder möglich, die Arbeitsunfähigkeit dauert je nach beruflicher Belastung 2 – 6 Wochen.
Meist in Folge einer Verletzung kommt es zu einem Herausbrechen eines Knorpelstückes bei ansonsten noch erhaltener Knorpelumgebung. Der entstehende Defekt in der Gelenkfläche stellt ein erhebliches Problem dar, da unbehandelt zwangsläufig Arthrose entsteht. Man ist daher bemüht, den Defekt in der Gleitfläche wieder zu verschließen. Dazu stehen verschiedene Verfahren zur Verfügung:
Der freiliegende Knochen wird mit einem kleinen Spezialstößel mehrfach durchbrochen, um durch Eröffnen der darunter verlaufenden blutführenden Knochenschicht durch Einwandern von Stammzellen eine Knorpelneubildung auszulösen. Leider ist der auf diese Weise neu gebildete Knorpel nur von minderwertiger Qualität, da es sich nicht um echten »hyalinen« Gelenkknorpel sondern um faserknorpeliges Narbengewebe handelt. Die Haltbarkeit des so geschaffenen Ersatzgewebes ist beschränkt. Deshalb ist dieses Verfahren nur für sehr kleine Defekte bis ca. 2cm² geeignet. Bei größeren Defekten kann dieses Verfahren durch zusätzliche Füllung des Defektes mit einer „Kollagenmatrix“ einer 3-dimensionalen Grundstruktur für das Stammzellmaterial, ergänzt werden.
Nach der Operation darf das Bein 6-8 Wochen lang nicht belastet werden, um die einwachsenden Zellen nicht durch Druck zu schädigen.
Je nach Art der beruflichen Belastung beträgt die Dauer der Arbeitsunfähigkeit 4 – 12 Wochen, danach ist die Vollbelastung des Gelenkes wieder möglich, die volle Sportfähigkeit ist nach 10 – 12 Monaten erreicht. In einer Beratung stellen wir Ihnen dieses moderne Verfahren gerne vor.
Bei Defekten bis ca. 2 Quadratzentimetern können kleine Stanzzylinder aus wenig belasteten Gelenkanteilen des Kniegelenkes gewonnen und in den Defekt eingesetzt werden. Dadurch können kleine Defekte relativ einfach wieder mit Gelenkknorpel gedeckt werden. Allerdings schafft man an der Entnahmestelle wiederum einen Defekt, was das Ausmaß der möglichen Entnahme deutlich einschränkt. Zudem ist die Form der Gelenkoberfläche nicht ganz identisch. Meist ist die Vollbelastung nach einigen Tagen möglich, die Arbeitsunfähigkeit dauert je nach beruflicher Belastung 2 – 6 Wochen.
Wird ein Gelenk z.B. beim Knick-Senk-Fuß oder Fehlstellungen nach Unfällen ungleichmäßig belastet, so entwickelt sich auf der überlasteten Seite in der Regel eine frühzeitige Abnutzung. Dies gilt verstärkt nach Bandverletzungen und Knorpelschaden. Durch eine Korrektur der Beinachse wird der geschädigte Gelenkanteil weniger stark belastet und der weitere Verschleiß verlangsamt. Die Korrektur erfolgt am Unterschenkel oder Rückfuß. Das nötige Korrekturausmaß wird an Spezialröntgenaufnahmen exakt bestimmt. Die Verwendung stabiler Osteosynthesematerialien erlaubt heute meist schon die sofortige Belastung mit halbem Körpergewicht, nach 6 Wochen die Vollbelastung des operierten Beines.
Je nach Art der beruflichen Belastung beträgt die Dauer der Arbeitsunfähigkeit 2 – 8 Wochen.
Wenn mit konservativen Maßnahmen keine ausreichende Beschwerdebesserung erreicht werden kann und der Schaden für Gelenk erhaltende Verfahren zu weit fortgeschritten ist kann das obere Sprunggelenk in Funktionsstellung versteift werden. Diese Operation kann in vielen Fällen heute arthroskopisch minimalinvasiv erfolgen. Der Krankenhausaufenthalt ist mit 4-5 Tagen meist sehr kurz. Das Gelenk wird mit einem Walker ruhig gestellt und darf für mindestens 6 Wochen nicht belastet werden.
Alternativ besteht die Möglichkeit eines Gelenkersatzes wie er von anderen Gelenken bekannt ist. Wegen der schonenden OP-Methode ist auch hier eine Verweildauer im Krankenhaus von nur ca. 5 – 6 Tagen nötig. Das Ziel ist der Erhalt der Gelenkfunktion bei Vollbelastung bereits nach 6-8 Wochen, eine 3-wöchige Reha ist angezeigt. Dann ist meist das Laufen ohne Gehstützen problemlos möglich. Bei Knorpelschäden oder Arthrose im unteren Sprunggelenk steht kein Gelenkersatz zur Verfügung, hier bleibt bei unzureichender Besserung auf die konservative Behandlung am Ende nur die Möglichkeit einer Versteifungsoperation. Der zeitliche Ablauf ähnelt der Vorgehensweise am oberen Sprunggelenk.
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